Stiftung

group of highschool girls and boys
Hans und Mathilde Loy-Stiftung

c/o Karin Wittl
Vorstand
Landshuter Allee 51 – 53
80637 München

Errichtung: 12.05.1993

Stifter: Mathilde Loy

Rechtsform: Öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts

Organe: Stiftungsvorstand

Dem Stiftungsvorstand gehören derzeit folgende Personen an:

  • Frau Karin Wittl
  • Frau Michaela Stempfel
  • Herr Roman Pasternak

Sitz: Landshuter Allee 51 – 53, 80637 München

Stiftungszweck:

  1. Die Stiftung fördert bedürftige und würdige Studenten, welche die Elektrotechnik als Hauptfach an einer technischen Lehranstalt studieren.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
  3. Gewährung von einmaligen oder laufenden Studienbeihilfen zum Zwecke der Erstattung von Sachkosten. Studienbeihilfen, die auch zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind, dürfen nur an bedürftige Studenten im Sinne des § 53 AO geleistet werden;
  4. Gewährung von unverzinslichen Darlehen, sofern nach pflichtgemäßem Ermessen des Stiftungsvorstands die Gewährung von Studienbeihilfen nicht zu vertreten ist. Die Darlehensrückzahlungsfrist darf 10 Jahre nicht überschreiten. Darlehen dürfen nur aus Mitteln einer freien Rücklage gewährt werden, soweit nicht Mittel aus zurückgezahlten Darlehen zur Verfügung stehen.
  5. Bei der Gewährung von Stiftungsleistungen sind in erster Linie Anwärter zu berücksichtigen, die aus irgendeinem Grund keinen Anspruch auf staatliche Studienbeihilfen einschließlich für das Studium zweckgebundener staatlicher Darlehen haben.

Förderrichtlinien 2022:

Aufgabe
Die Stiftung fördert bedürftige und würdige Studenten, die Elektrotechnik als Hauptfach an einer technischen Universität oder einer Fachhochschule oder einer sonstigen höheren technischen Lehranstalt studieren.

Auswahlverfahren
Um der satzungsgemäß vorgeschriebenen Stiftungsaufgabe zu entsprechen, muss man aufgrund besonderer Leistungen vorgeschlagen werden. Das Recht zum Vorschlag haben Fachhochschullehrer einer bayerischen Fachhochschule, an der Studiengänge der Elektrotechnik oder Elektro- und Informationstechnik angeboten werden. Die vom Stiftungsvorstand ausgewählten Fachhochschulen werden gebeten, der Hans und Mathilde Loy-Stiftung Absolventen zu benennen, die die Vordiplomprüfung mit überdurchschnittlichen Noten nach zwei Semestern abgelegt haben. Die Noten spielen eine zwar wichtige, keineswegs aber ausschlaggebende Rolle und begründen keinen Anspruch auf Förderung, weil der Hans und Mathilde Loy-Stiftung an einer Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit gelegen ist.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • bestandene Gesellenprüfung im Elektrohandwerk (Gesellenbrief) und
  • Fachhochschulzeugnisse (Vordiplom)
  • ausführlicher Lebenslauf

Auswahlentscheidungen werden vom Stiftungsvorstand aufgrund der vorgelegten Unterlagen getroffen.

Förderung
nach Haushaltslage Übernahme von einmaligen oder laufenden Sachkosten, die nach billigem Ermessen gewährt werden können. Preisgelder für Jahrgangsbeste können ebenfalls gewährt werden. Die Höhe bestimmt sich nach der Haushaltslage.

Stiftungsaktivitäten 2001 – 2021:
Bezuschussung von Studienmitteln (PC-Hardware, Software, Fachliteratur und Studiengebühr, etc.) und Ausgabe von Preisgeldern.

Geografische Einschränkungen: München und Umland

Zielgruppen: Studenten/-innen der Elektrotechnik